Indirekter Blitzschlag
Zu aller erst Datum und genaue Uhrzeit des Gewitters aufschreiben da im Schadensfall im überprüft wird, ob in Ihrem Wohnort tatsächlich ein Gewitter war. Danach Schaden bei der Figerl Versicherungsmakler GmbH melden.

Falls Sie die Rechnung des beschädigten Gerätes noch haben, bitte auch an uns weiterleiten, da wir die Versicherungen über Alter, Marke und Type, sowie Anschaffungswert informieren müssen.

Das beschädigte Gerät lassen Sie am Besten von einem Fachmann anschauen, da dieser feststellen kann ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist oder das Gerät irreparabel beschädigt ist. Auf Reparaturrechnungen sollte vermerkt sein, dass der Schaden durch einen indirekten Blitzschlag entstanden ist.

Sollte die Reparatur nicht mehr möglich bzw. unrentabel sein, bitte auch dies bestätigen lassen. Das Altgerät bzw. ausgetauschte Teile erst entsorgen, wenn abgeklärt ist, dass die Versicherung dieses nicht begutachten möchte.

Danach die Reparaturrechnung bzw. Rechnung des Neugerätes zu uns bringen bzw. schicken. Wir leiten diese an Ihre Versicherung weiter.


Einbruch-Diebstahl
Erst einmal den Einbruch bei der nächsten Polizeiinspektion melden und dieser bekannt geben was alles beschädigt bzw. gestohlen wurde (detaillierte Auflistung). Danach die Beschädigungen, wenn möglich, fotografieren. Anschließenduns informieren, damit wir den Schaden auch bei Ihrer Versicherung melden können.

Das weitere vorgehen, ob eine Besichtigung erforderlich ist, Kostenvoranschläge für Reparaturen eingeholt werden müssen usw. hängt vom konkreten Fall ab und wird am besten direkt mit uns abgeklärt.

Sturmschaden
Wenn Ihr Haus durch einen Sturm beschädigt wurde, gilt wie beim indirekten Blitzschlag Datum und Uhrzeit aufschreiben. Auch hier wird überprüft ob zum Schadenszeitpunkt ein Sturm (dh eine Windstärke über 60 km/h) war. Den Schaden, wenn möglich, fotografieren. Danach bitte bei uns melden. Wir leiten die Schadensmeldung dann an Ihre Versicherung weiter, Diese stellt fest ob eine Besichtigung erforderlich ist. Entweder erkennt sie dies bereits anhand der Schadensauflistung oder aufgrund von Kostenvoranschlägen zur Reparatur. Ist eine Besichtigung notwendig, wird der Termin gemeinsam mit Ihnen vereinbart. Der Sachverständige nimmt den Schaden auf, erstellt ein Gutachten und vergleicht dieses mit bereits vorgelegten Kostenvoranschlägen. Anhand des Gutachtens legt die Versicherung die Schadenshöhe und somit die Höhe der Entschädigung fest.

Wasserrohrbruch
Auch für einen Wasserrohrbruch gilt, wenn möglich Fotos machen und den Schaden dann bei uns melden. Genau wie beim Sturmschaden wird von Ihrer Versicherung festgestellt ob eine Besichtigung erforderlich ist und wenn nötig durchgeführt.

Haftpflichtschaden
Wenn Sie oder eine mitversicherte Person jemand anderem unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, können Sie dies oftmals über Ihre Privat- und Sporthaftpflichtversicherung abwickeln. Hier benötigen wir die Daten des Geschädigten, was genau von wem beschädigt wurde und den Schadenshergang.

Glasschaden
Sollte in Ihrem Haushalt einmal ein Spiegel oder ein Fenster zu Bruch gehen, auch das bei uns melden. Auch hier ist es von Vorteil, wenn Sie den Schaden fotografieren. Meist reicht dieses Fotos für Ihre Versicherung aus. Sollte jedoch abschätzbar sein, dass der Schaden höher ausfällt bitte mit uns besprechen ob vor der Reparatur ein Kostenvoranschlag oder eine Besichtigung benötigt wird.

Kühlgut
Ist Ihr Kühlgut nach einem Stromausfall verdorben, bitte eine Auflistung erstellen, was genau sich in der Gefriertruhe bzw. dem -schrank befunden hat und was die einzelnen Posten gekostet haben. Da die Versicherungen vor allem bei höheren Schadenssummen einen Nachweis über den Schaden benötigen auch hier bitte Fotos machen und die Neuankaufsrechnungen der Waren aufheben. Die Auflistung mit den Fotos und/oder Rechnungen anschließend an uns zur Meldung weiterleiten.