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ABFINDUNGSERKLÄRUNG
betrifft Schadenszahlungen: eine vom Versicherungsnehmer zu unterschreibende Quittung, womit er auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als Entschädigungsquittung bekannt
ABGB
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
ABH
Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherung
ABLAUF
formelle, materielle und technische Versicherungsdauer
ABLÖSEKAPITAL
Der Versicherte kann nach Ablauf der Vertragsdauer die garantierte monatliche Privatpension auch als Einmalbetrag ausbezahlt bekommen. Bei staatlich geförderten Pensionsvorsorgemöglichkeiten nach der Steuerreform 2000 ist diese Kapitalablöse nicht mehr möglich
ABS
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherungen
ABTRETUNG
Bei der Abtretung tritt der Versicherte sämtliche Rechte einschließlich des Rechts auf Kündigung und Inanspruchnahme des Rückkaufswertes z.B. an ein Kreditinstitut ab
AFB
Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen
AHVB
Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
ALDIS
Austrian Lightning Detektion & Information System = besteht aus Meßsensoren, flächendeckend über ganz Österreich verteilt, die Blitze orten und in einem Zentralcomputer aufzeichnen
ALLRISK
Darunter versteht man eine Vielgefahren-Versicherung - vor allem für die Industrie, dh, es werden alle Werte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu unterscheiden, gedeckt
ANPASSUNGSKLAUSEL
Der Versicherte kann dadurch seine Lebensversicherung ohne neuerliche Prüfung des Gesundheitszustandes jederzeit an sein verändertes Einkommen oder steigende Preise anpassen. Die angepasste Prämie ist nur mehr während der restlichen Laufzeit zu entrichten und steigert die Versicherungsleistung
ANZEIGEPFLICHT
Der Versicherungskunde ist beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederinkraftsetzung seines Lebensversicherungsvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu schildern.
Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, spricht man von Verletzung der Anzeigepflicht. Eine solche berechtigt das Versicherungsunternehmen, z.B. vom Vertrag zurückzutreten oder die Versicherungsleistung zu kürzen bzw. überhaupt nicht zu leisten
AÖTB
Allgemeine Österreichische Transport-Versicherungs-Bedingungen
ARB
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
ASSEKURANZ
Bezeichnung für die Versicherungs-Wirtschaft.
ASSISTANCE
Hilfe, Beistand; wird von vielen Versicherungen als Zusatz in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei, aber auch gegen Zusatzprämie, je nach Leistungsumfang, angeboten
ATTEST
In der Lebensversicherung ist für die Ablebensvariante ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. ab einem bestimmten Alter zwingend ein ärztlicher Untersuchungsbefund einzuholen.
AUFGESCHOBENE RENTE
Die Rentenzahlung beginnt nicht sofort, sondern zu einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt
AUFRÄUMKOSTEN
Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen und deren Abfuhr zum nächsten geeigneten Ort, Ablagerung und Vernichtung